„Kesseltausch 2026“ |
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau. Die Förderung ist mit max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt. |
„Sauber Heizen für Alle“Bundesförderung |
Im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. |
Heizungstausch „Biomasse“(Landesförderung) derzeit ausgesetzt - Antragstellung nicht möglich |
Es wird der Ersatz von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen wahlweise durch Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Kombikessel bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW gefördert. Für das zu versorgende Objekt darf keine wirtschaftliche Anschlussmöglichkeit an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz bestehen. Die Förderung kann im Rahmen von Wohnnutzungen beantragt werden und steht auch für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Schüler- und Studentenheime, Sportanlagen, Vereine und gemeindeeigene Gebäude sowie Kleinstunternehmer:innen zur Verfügung. Die Förderung ist mit der Bundesförderung „raus aus Öl“ kombinierbar. |
Heizungstausch „Wärmepumpe“(Landesförderung) derzeit ausgesetzt - Antragstellung nicht möglich |
| Es wird der Ersatz von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen wahlweise durch Geothermiewärmepumpen, Grundwasserwärmepumpen oder Luftwärmepumpen gefördert. Für das zu versorgende Objekt darf keine wirtschaftliche Anschlussmöglichkeit an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz bestehen. Die Förderung kann im Rahmen von Wohnnutzungen beantragt werden und steht auch für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Schüler- und Studentenheime, Sportanlagen, Vereine und gemeindeeigene Gebäude sowie Kleinstunternehmer:innen zur Verfügung. Die Förderung ist mit der Bundesförderung „raus aus Öl und“ kombinierbar. |
Heizungstausch „Nah und Fernwärme“Landesförderung |
| Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet gemeinsam mit den steirischen Nah-und Fernwärmenetzunternehmen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse für Anschlüsse an Nah- und Fernwärmenetze. Die Förderung betrifft ausschließlich Wohnnutzungen. |
Solarthermische Anlagen(Landesförderung) derzeit ausgesetzt - Antragstellung nicht möglich |
| Es werden neue solarthermische Anlagen gefördert, die für die Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung von Gebäuden vorgesehen sind. Die Förderung kann im Rahmen von Wohnnutzungen beantragt werden und steht auch für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Schüler- und Studentenheime, Sportanlagen, Vereine und gemeindeeigene Gebäude sowie Kleinstunternehmer:innen zur Verfügung |

Energieausweis Graz