Was ist ein Energieausweis ? |
Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das im Wesentlichen Berechnungen zum Energiedarf in einem bestimmten Gebäude bei definierten Bedingungen (Raumtemperatur, Lüftung usw.) beinhaltet. - wie zum Beispiel: HWB= Heizwärmebedarf, WWWB= Warmwasserwärmebedarf, EEB= Endenergiebedarf, KB= Kühlbedarf, PEB= Primärenergiebedarf, CO2= Kohlendioxidemissionen usw. Dies soll im Bewusstsein für steigende Energiekosten und Umweltschutz (Kyoto – Ziele, CO2 -Ausstoß) als Information dienen und gleichzeitig für den Neubau steigende Standards garantieren. "also eine Art Typenschein für Ihr Haus" |
Klare Vorteile mit dem Energieausweis ! |
Der Energieausweis sollte nicht nur als verpflichtendes Dokument betrachtet werden, sondern bringt ebenso klare Vorteile mit sich. Der Energieausweis
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Energieausweis, wozu ? |
Als Nachweis für die Wärmeschutzrichtlinien, wird bei Neubau, Zu- und Umbau sowie Sanierungen ein Energieausweis für die Baubehörde und ebenfalls für die Wohnbauförderstelle benötigt. Bei Verkauf bzw. der Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden ist ebenfalls ein Energieausweis vorzulegen, um einen Vergleich der Energieeffizienz von Immobilien zu ermöglichen und damit energiesparende Maßnahmen zu forcieren. Der Energiebedarf von Immobilien beträgt in Österreich ca. ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs und stellt daher ein großes Einsparpotential dar, insbesondere im Bereich der Beheizung. Aktuelle gesetzliche Vorgaben für Neubauten erfordern beispielsweise einen ca. 5x geringeren HWB (Heizwärmebedarf) als dies für Häuser der 60er und 70er Jahre der Fall ist. Damit wird nicht nur ein bautechnischer Standard markiert der Heizkosten und Umweltbelastungen reduziert, man erreicht damit auch ein höheres Niveau an Wohnkomfort und Behaglichkeit. |
Liegt mein Haus energetisch im „grünen“ Bereich ? Orientierungshilfe HWB
Werfen Sie einen Blick auf die Tabelle zur Orientierung.
Links finden Sie HWB Werte zwischen 0 und 250 in kWh/m²a. Die Energieklassen A++ bis G haben jeweils unterschiedliche HWB Werte. Anhand der HWB Werte erkennen Sie, in welche Energieklasse ein Gebäude fällt. So können Sie – auch in Immobilieninseraten - erkennen, in welcher Energieklasse sich ein Gebäude befindet. Als Orientierungshilfe finden Sie die jeweiligen Gebäudestandards auf der rechten Seite der Tabelle: Vom Passivhaus über Neubau bis hin zu sanierungsbedürftigen Gebäuden.
HWB: Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur zu halten.
Wer braucht einen Energieausweis ? |
Der Energieausweis wird aber auch als Möglichkeit Gebäude miteinander vergleichen zu können und als Instrument zur rechtlichen Absicherung gesehen. Mit dem Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) vom 1. Dezember 2012 ist ein Energieausweis vorzulegen:
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Inhalte des Energieausweises / Begriffserklärungen |
Folgende Informationen müssen mindestens im Energieausweis enthalten sein: WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasserwärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteitung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie. HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts. EEB: Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf). fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). PEB: Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEB ern.) und einen nicht erneuerbaren (PEB n.ern.) Anteil auf. CO2: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Vorketten. KB: Der Kühlbedarf ist jene Wärmemenge, welche aus den Räumen abgeführt werden muss, um unter der Solltemperatur zu bleiben. Er errechnet sich aus den nicht nutzbaren inneren und solaren Gewinnen. BefEB: Beim Befeuchtungsenergiebedarf wird der allfällige Energiebedarf zur Befeuchtung dargestellt. KEB: Beim Kühlenergiebedarf werden zusätzlich zum Kühlbedarf die Verluste des Kühlsystems und der Kältebereitstellung berücksichtigt. BelEB: der Beleuchtungsenergiebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht dem Energiebedarf zur nutzungsgerechten Beleuchtung. BSB: Der Betriebsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht der Hälfte der mittleren inneren Lasten. Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an. |
Ausnahmen von der Informationspflicht ! |
Ausnahmen § 5. Von der Informationspflicht nach § 3 sowie der Vorlage – und Aushändigungspflicht sind folgende Gebäudekategorien ausgenommen:
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