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Energieausweis – auf einen Blick


Was ist ein Energieausweis ?

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das im Wesentlichen Berechnungen zum Energiedarf in einem bestimmten Gebäude bei definierten Bedingungen (Raumtemperatur, Lüftung usw.) beinhaltet.

- wie zum Beispiel:
HWB= Heizwärmebedarf, WWWB= Warmwasserwärmebedarf, EEB= Endenergiebedarf, KB= Kühlbedarf, PEB= Primärenergiebedarf, CO2= Kohlendioxidemissionen usw.

Dies soll im Bewusstsein für steigende Energiekosten und Umweltschutz (Kyoto – Ziele, CO2 -Ausstoß) als Information dienen und gleichzeitig für den Neubau steigende Standards garantieren.

"also eine Art Typenschein für Ihr Haus"

Klare Vorteile mit dem Energieausweis !

Der Energieausweis sollte nicht nur als verpflichtendes Dokument betrachtet werden, sondern bringt ebenso klare Vorteile mit sich.

Der Energieausweis
  • Garantiert Rechtssicherheit bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien.

  • Enthält Vorschläge und Empfehlungen für wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.

  • Gibt einen Überblick über jene Gebäudedaten, deren Kenntnis im Falle von zukünftigen Sanierungsvorhaben wichtig ist.

  • Gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Gebäuden und ermöglicht damit einen fairen Vergleich von Immobilien.

Energieausweis, wozu ?

Als Nachweis für die Wärmeschutzrichtlinien, wird bei Neubau, Zu- und Umbau sowie Sanierungen ein Energieausweis für die Baubehörde und ebenfalls für die Förderstellen benötigt.

Bei Verkauf bzw. der Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden ist ebenfalls ein Energieausweis vorzulegen, um einen Vergleich der Energieeffizienz von Immobilien zu ermöglichen und damit energiesparende Maßnahmen zu forcieren.

Der Energiebedarf von Immobilien beträgt in Österreich ca. ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs und stellt daher ein großes Einsparpotential dar, insbesondere im Bereich der Beheizung. Aktuelle gesetzliche Vorgaben für Neubauten erfordern beispielsweise einen ca. 5x geringeren HWB (Heizwärmebedarf) als dies für Häuser der 60er und 70er Jahre der Fall ist. Damit wird nicht nur ein bautechnischer Standard markiert der Heizkosten und Umweltbelastungen reduziert, man erreicht damit auch ein höheres Niveau an Wohnkomfort und Behaglichkeit.

Liegt mein Haus energetisch im „grünen“ Bereich ? Orientierungshilfe HWB



Werfen Sie einen Blick auf die Tabelle zur Orientierung.

Links finden Sie HWB Werte zwischen 0 und 250 in kWh/m²a. Die Energieklassen A++ bis G haben jeweils unterschiedliche HWB Werte. Anhand der HWB Werte erkennen Sie, in welche Energieklasse ein Gebäude fällt. So können Sie – auch in Immobilieninseraten - erkennen, in welcher Energieklasse sich ein Gebäude befindet. Als Orientierungshilfe finden Sie die jeweiligen Gebäudestandards auf der rechten Seite der Tabelle: Vom Passivhaus über Neubau bis hin zu sanierungsbedürftigen Gebäuden.

HWB: Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur zu halten.


Wer braucht einen Energieausweis ?

Der Energieausweis wird aber auch als Möglichkeit Gebäude miteinander vergleichen zu können und als Instrument zur rechtlichen Absicherung gesehen. Mit dem Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) vom 1. Dezember 2012 ist ein Energieausweis vorzulegen:
  • Für das Baueinreichverfahren von Neubauten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschoßwohnbau, Nicht-Wohngebäude ….), sowie von Zu- und Umbauten, bei Verdoppelung der Geschoßfläche.

  • Für „größere“ Renovierungen (25% der Gebäudehülle und mind. 25% des Gebäudewertes)

  • Für Förderungen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschoßwohnbau, Sanierungsmaßnahmen)

  • Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit (Wohnung, Geschäft, Büro…)

  • In Inseraten für Verkauf oder Vermietung müssen die Kennzahlen HWB (Heizwärmebedarf) und fGEE (Gesamtenergieeffizienzfaktor) bekannt gegeben werden.

  • Für öffentliche Gebäude
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre.

Inhalte des Energieausweises / Begriffserklärungen

Folgende Informationen müssen mindestens im Energieausweis enthalten sein:

HWB Ref: Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.

WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.

HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasserwärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteitung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie.

HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts.

EEB: Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf).

fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).

PEB: Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEB ern.) und einen nicht erneuerbaren (PEB n.ern.) Anteil auf.

 CO2: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Vorketten.

Für Nicht?Wohngebäude müssen folgende Informationen zusätzlich enthalten sein:

KB: Der Kühlbedarf ist jene Wärmemenge, welche aus den Räumen abgeführt werden muss, um unter der Solltemperatur zu bleiben. Er errechnet sich aus den nicht nutzbaren inneren und solaren Gewinnen.

BefEB: Beim Befeuchtungsenergiebedarf wird der allfällige Energiebedarf zur Befeuchtung dargestellt.

KEB: Beim Kühlenergiebedarf werden zusätzlich zum Kühlbedarf die Verluste des Kühlsystems und der Kältebereitstellung berücksichtigt.

BelEB: der Beleuchtungsenergiebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht dem Energiebedarf zur nutzungsgerechten Beleuchtung.

BSB: Der Betriebsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht der Hälfte der mittleren inneren Lasten.

Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an.


Ausnahmen von der Informationspflicht !

Ausnahmen § 5. Von der Informationspflicht nach § 3 sowie der Vorlage – und Aushändigungspflicht sind folgende Gebäudekategorien ausgenommen:

  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden
  • im Verkaufsfall Gebäude, die auf Grund ihres schlechten Erhaltungszustands objektiv abbruchreif sind, sofern in einer allfälligen Anzeige nach § 3 das Gebäude als abbruchreif bezeichnet und im Kaufvertrag davon ausgegangen wird, dass der Käufer das Gebäude binnen dreier Jahre nach Vertragsabschluss abbrechen werde
  •  Gebäude, die ausschließlich für Gottesdienste und sonstige religiöse Zwecke genutzt werden
  • provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen jeweils der überwiegende Anteil der für die Konditionierung des Innenraumklimas erforderlichen Energie durch die im Gebäude entstehende Abwärme aufgebracht wird
  • Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benützung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser eingeschränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung liegt, und
  • frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern
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