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Energieausweis – auf einen Blick


Was ist ein Energieausweis ?

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das den Energiedarf eines Gebäudes unter festgelegten Bedingungen (z.B. Raumtemperatur, Sonneneinstrahlung, Luftwechsel) berechnet und darstellt.

Er enthält Kennwerte wie:

- HWB
= Heizwärmebedarf
WWWB= Warmwasserwärmebedarf
- EEB= Endenergiebedarf
KB= Kühlbedarf
PEB= Primärenergiebedarf
CO2= Kohlendioxidemissionen

Der Energieausweis dient als Informationsgrundlage für Eigentümer und Käufer - vor allem im Hinblick auf steigende Energiekosten und Umweltschutz (Kyoto–Ziele, CO2-Reduktion).
Für Neubauten stellt er sicher, dass aktuelle Baustandards eingehalten werden.

Man kann Ihn auch als "Typenschein für ihr Haus" bezeichnen.

Klare Vorteile mit dem Energieausweis !

Der Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht - er bietet auch handfeste Vorteile:

  • Rechtssicherheit bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie

  • Konkrete Empfehlungen für wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen

  • Übersichtliche Gebäudedaten als Grundlage für zukünftige Renovierungen oder Zu-und Umbauten

  • Vergleichbare Kennzahlen zur Energieeffizienz - für einen fairen Immobilienvergleich

Energieausweis, wozu ?

Der Energieausweis ist bei Neubauten, Zu- und Umbauten sowie Saniereungen gesetzlich vorgeschrieben und dient als Nachweis für die Einhaltung der Wärmeschutzrichtlinien. Er wird sowohl von der Baubehörde als auch von Förderstellen gefordert.

Auch beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien ist ein gültiger Energieausweis verpflichtend vorzulegen. Er ermöglicht eine objektive Vergleichbarkeit der Energieeffizienz und unterstützt dadurch gezielt energiesparende Maßnahmen.

In Österreich entfällt rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs auf Gebäude - vor allem auf die Beheizung. Hier liegt ein enormes Einsparungspotenzial. Moderne gesetzliche Anforderungen an Neubauten sehen heute einen etwa fünfmal geringeren Heizwärmebedarf (HWB) vor als bei Gebäuden aus den 1960er- und 1970er- Jahren.

Eine energieeffizientes Gebäude bedeutet nicht nur niedrigere Heizkosten und weniger Umweltbelastung, sondern auch ein deutlich höheres Maß an Wohnkomfort und Behaglichkeit.

Liegt mein Haus energetisch im „grünen“ Bereich ? Orientierungshilfe zum Heizwärmebedarf (HWB)



Die Tabelle bietet Ihnen eine praktische Orientierungshilfe zur Einordnung des Heizwärmebedarfs (HWB) eines Gebäudes.

Auf der linken Seite finden Sie die HWB-Werte in kWh/m²a - von 0 bis 250. Diese Werte sind in Energieklassen von A++ bis G unterteilt. je niedriger der HWB, desto besser ist die Energieeffizienz eines Gebäudes. So lässt sich auf einen Blick erkennen, in welche Energieklasse ein Objekt fällt - auch in Immobilieninseraten ist der HWB ein zentrales Kriterium für den energetischen Standard.

Zur besseren Einordnung finden Sie auf der rechten Seite der Tabelle die typischen Gebäudestandards, etwa:

- Passivhaus
- Super-Niedrigenergiehaus
- Niedrigenergiehaus / Neubau
- thermisch umfassend saniertes Gebäude
- unsanierter Altbau

Diese Zuordnung hilft Ihnen, den Energiezustand eines Gebäudes besser einzuschätzen und mögliche Einsparpotenziale zu erkennen.

HWB: Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die einem Gebäude zugeführt werden muss, um in den Räumen eine normgerechte Raumtemperatur aufrechtzuerhalten. Der HWB ist somit ein zentrahler Kennwert für die energetische Qualität einer Gebäudehülle und die Grundlage für die Energieausweisbewertung.


Wer braucht einen Energieausweis ?

Der Energieausweis dient nicht nur als Nachweis zur Erfüllung baurechtlicher Anforderungen, sondern auch als Vergleichsinstrument zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden. Darüber hinaus bietet er eine rechtliche Absicherung für Eigentümer, Vermieter und Käufer.

Mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vom 1.Dezember 2012 wurde die verpflichtende Vorlage eines Energieausweises in folgenden Fällen gesetzlich verankert:
  • Im Baueinreichverfahren
für Neubauten (z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschoßwohnbau, Nicht-Wohngebäude), sowie von Zu- und Umbauten, sofern eine Verdoppelung der Geschoßfläche vorliegt.
  • Bei größeren Renovierungen
wenn mehr als 25% der Gebäudehülle und mind. 25% des Gebäudewertes betroffen sind.

  • Für Förderansuchen
bei Neubauten, Sanierungen und thermischen Verbesserungen.

  • Bei Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung
von Gebäuden oder einzelne Nutzungseinheiten (z.B. Wohnung, Büros, Geschäftslokale).

  • In Immobilieninseraten
müssen die Energiekennzahlen HWB (Heizwärmebedarf) und fGEE (Gesamtenergieeffizienz- Faktor) verpflichtend angegeben werden.
  • Für öffentliche Gebäude
ist der Energieausweis ebenso verpflichtend auszustellen und sichtbar zu machen.

Gültigkeit
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig, sofern keine wesentlichen baulichen Änderungen vorgenommen werden.

Inhalte des Energieausweises / Begriffserklärungen

Folgende Informationen müssen mindestens im Energieausweis enthalten sein:

HWB Ref: Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.

WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.

HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasserwärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteitung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie.

HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts.

EEB: Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf).

fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).

PEB: Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEB ern.) und einen nicht erneuerbaren (PEB n.ern.) Anteil auf.

 CO2: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Vorketten.

Für Nicht?Wohngebäude müssen folgende Informationen zusätzlich enthalten sein:

KB: Der Kühlbedarf ist jene Wärmemenge, welche aus den Räumen abgeführt werden muss, um unter der Solltemperatur zu bleiben. Er errechnet sich aus den nicht nutzbaren inneren und solaren Gewinnen.

BefEB: Beim Befeuchtungsenergiebedarf wird der allfällige Energiebedarf zur Befeuchtung dargestellt.

KEB: Beim Kühlenergiebedarf werden zusätzlich zum Kühlbedarf die Verluste des Kühlsystems und der Kältebereitstellung berücksichtigt.

BelEB: der Beleuchtungsenergiebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht dem Energiebedarf zur nutzungsgerechten Beleuchtung.

BSB: Der Betriebsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht der Hälfte der mittleren inneren Lasten.

Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an.


Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht !

Nicht für alle Gebäude ist ein Energieausweis erfordelich. Laut § 5. des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) gelten Ausnahmen von der Informations-, Vorlage- und Aushändigungspflicht in folgenden Fällen:

Ausgenommen sind:

  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden
  • Abbruchreife Gebäude
im Verkaufsfall- wenn das Gebäude objektiv abbruchreif ist und im Kaufvertrag ausdrücklich davon ausgegangen wird, dass der Käufer es innerhalb von drei Jahren abreißt.
  •  Gebäude für religiöse Zwecke
die Ausschließlich für Gottesdienste oder religöse Aktivitäten genutz werden.
  • provisorisch errichtete Gebäude
mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren.
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude 
bei denen der überwiegende Teil des Heizbedarfs durch im Gebäude entstehende Abwärme gedeckt wird.
  • Saisonal genutzte Wohngebäude
die nur einen begrenzten Zeitraum pro Jahr genutzt werden und derren Energiebedarf unter 25% eines vergleichbaren ganzjährigen Gebäudes liegt.
  • frei stehende Kleingebäude
mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern
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