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Förderungen 2024


thermische Sanierung (Gebäudehülle)


Kleine Sanierung


Landesförderung

Die Förderung kann gewährt werden für die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen. Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind.

Umfassende energetische Sanierung


Landesförderung

Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle – also die Wärmedämmung der Fassade bzw. Keller- und Dachbodendecke, Sanierung der Fenster und Außentüren– sowie die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen gefördertEs müssen mindestens drei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und damit die gebäudespezifischen wärmetechnischen Höchstwerte nachweisbar eingehalten werden


Sanierungsscheck


Bundesförderung

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen . Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert
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