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„raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024

Allgemeines in Kürze

Mit „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 7.500 Euro zzgl. möglicher Zuschläge und ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2023 geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Einreichverfahren in 2 Schritten: Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein BestätigungsE-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details siehe „Wie verläuft das Einreichverfahren?“)


Wer kann eine Förderung beantragen?

„raus aus Öl und Gas“ für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an folgende Zielgruppen:
• (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.

Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ 2023/2024 kann pro neuem Heizungssystem nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Somit kann auch in einem Zweifamilienhaus bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie für Reihenhausanlagen, die mit einem neuen Zentralheizungssystem versorgt werden, gelten besondere Förderungskriterien. Beachten Sie dazu das Informationsblatt „raus aus Öl und Gas“ für Private – Mehrgeschoßiger Wohnbau und Reihenhausanlagen unter www.raus-aus-öl.at/mgw. Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d.h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen. Was wird gefördert? Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Im Rahmen von „Raus aus Öl und Gas“ werden nur Zentralheizungssysteme gefördert, die eine wassergeführte Wärmeverteilung aufweisen. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf www.raus-ausöl.at/efh. Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem gefördert. Die Neuanlage muss den Förderungsbedingungen laut untenstehender Tabelle entsprechen. Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen. Ist eine Entsorgung der Brennstofftanks nicht möglich, so müssen diese jedenfalls entleert, gereinigt und verplombt werden. Die fachgerechte Entsorgung ist der Förderungsabwicklungsstelle auf Nachfrage nachzuweisen. Die Vorlage eines aktuellen Energieberatungsprotokolls des jeweiligen Bundeslandes, eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) vom Wohngebäude oder eines Gesamtsanierungskonzeptes ist notwendig.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Förderungsfähige Maßnahme max. Förderung
   
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung 7.500 Euro
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.) 7.500 Euro
Zuschlag „Raus aus Gas“* bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas) + 2.000 Euro
Zuschlag „Ortskern“ bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern** in Erdgas-versorgten Gebieten + 2.000 Euro
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 1.500 Euro
 Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt



Weitere Details zu Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung ist ab 03.01.2023 möglich. Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2024. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Registrierungsfrist ausgeschöpft sein, kann vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Registrierungsmöglichkeit festgelegt werden. • Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2023 geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Rechnungen müssen auf den/die AntragstellerIn ausgestellt und vom/von der AntragstellerIn bezahlt worden sein. • Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Antrag durch die Abwicklungsstelle geprüft und der Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im Inland zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Genehmigung erhält der/die AntragstellerIn eine Verständigung per E-Mail über die Auszahlung der Förderungsmittel. • Bitte beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen, die dem §5 Abs. 1 Z 8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen. • Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2021-2026 finanziert aus Mitteln der Europäischen Union „Next Generation EU“. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft. Nähere Informationen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/arf
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