Photovoltaik-Anlagen |
Durch die Förderung von Photovoltaikanlagen bis 50 kWp will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen.
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Für Antragstellungen ab 01.06.2021 gilt: Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich. Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.
Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung. |
Solaranlagen |
Förderaktion für die Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und Beheizung.
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Die Baubewilligung für das Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, muss vor dem Jahr 2006 erteilt worden sein. Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Anlage nicht vor dem 22. Juni 2020 (Beginn der Förderaktion) liegen darf! Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes und zur Warmwasserbereitung gilt eine Förderpauschale von 700 Euro. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden “Solaranlagen 2020/2021”. |