Heizwärmebedarf (HWB) Mindestanforderungen für Neubauten/Eigenheime
|
Nachweisverfahren über den |
HWB ref,RK,zul.
|
Gesamtenergie- effizienz-Faktor fGEE [-] |
ab 2019 |
HWB |
12 x (1 + 3,0 / lc)
|
[-] |
|
HWB + fGEE |
16 x (1 + 3,0 / lc) |
≤0,8
|
ab 2021 |
HWB |
10 x (1 + 3,0 / lc) |
[-] |
|
HWB + fGEE |
16 x (1 + 3,0 / lc) |
≤0,75
|
- Bei aneinander gebauten Eigenheimen gilt als Förderungsvoraussetzung, zwecks zusätzlicher Sicherheit zum Brandschutz, dass die Trennung der einzelnen Gebäude ab Fundamentplattenoberkante über die gesamte Gebäudehöhe zu erfolgen hat. Die Ausführung im Dachbereich muss den brandschutztechnischen Maßnahmen entsprechen.
- Es gibt keine Nutzflächen-Obergrenze.
- Der Bewerber muss über ausreichende Mittel verfügen.
- Die Anteile der Baukosten, die nicht gefördert werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Darlehen abgedeckt sein.
- Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) des Bewerbers:
bei Familiengröße von |
1 Person |
€ 40.800,- |
2 Personen |
€ 61.200,- |
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 5.400,-. bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 1.080,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert.
- Zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens um Förderung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass keine Förderung mehr möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde.
|